Die Höhe Ihres genauen Entlastungsbetrags hängt von Ihrem letzten und zukünftigen Verbrauch sowie dem Arbeitspreis ab.
Eine Beispielrechnung für eine Wohnfläche von 150m²:
- Wärmeverbrauch 12.000 kWh im Jahr
- bisheriger Wärmepreis: 8 Cent/kWh
- neuer Wärmepreis: 21 Cent/kWh
Monatlicher Wärmeverbrauch | 12.000 kWh/12 = 1.000 kWh |
Monatlicher Abschlag bisher | 1.000 kWh x 8 Cent/kWh = 80 € |
Monatlicher Abschlag neu (ohne Wärmepreisbremse) | 1.000 kWh x 21 Cent/kWh = 210 € |
Monatlicher Abschlag neu (mit Wärmepreisbremse) | 80 % für 9,5 Cent/kWh: 800 kWh x 9,5 Cent/kWh = 76 € 20 % für 21 Cent/kWh: 200 kWh x 21 Cent/kWh = 42 € Ergibt zusammengerechnet: 76 € + 42 € = 118 € |
Monatliche Entlastung | 210 € - 118 € = 92 € |
Jährliche Entlastung | 92 € x 12 = 1.104 € |
Auf den Seiten der Bundesregierung finden Sie weitere FAQ zur Wärmepreisbremse.