Die Finanzierung der Energiepreisbremse übernimmt größtenteils die Bundesregierung. Die Gaspreisbremse wird ausschließlich mit den Mitteln aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) finanziert. Dieses Geld wird an die Energieversorger ausbezahlt, sodass diese ihren Kundinnen und Kunden den Entlastungsbetrag gutschreiben können.
Bei der Strompreisbremse verhält es sich etwas anders: Die finanziellen Mittel werden hier nicht nur aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, sondern auch aus den Zufallserlösen bzw. Mehreinnahmen der Stromerzeuger aufgebracht.