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Preisbremse Strom, Gas, Wärme2023-01-31T14:49:39+01:00

Energiemarkt

Allgemeine Fragen zur Energiepreisbremse

Aktueller Stand: 31.01.2023

Seit die Energiepreisbremse am 15. Dezember 2022 von der Bundesregierung beschlossen wurde, kommen bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern Fragen auf. Um unsere Kunden zu informieren, haben wir hier alle wichtigen Fragen und Antworten zur Energiepreisbremse aufgelistet.

Was muss ich tun, um die Entlastungen der Energiepreisbremse zu erhalten?2023-01-31T10:24:33+01:00

Als Verbraucher müssen Sie nichts tun. Die Entlastungen erhalten Sie von uns automatisch über Ihren monatlichen Abschlag. Außerdem stellen wir Ihnen alle erforderlichen Informationen schriftlich zur Verfügung. Bei Mietern, die ihre Energiekosten über die Nebenkosten begleichen, wird die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung vorgenommen.

Wann bekomme ich die Entlastungen?2023-01-31T10:25:07+01:00

Die staatliche Unterstützungsleistung der Energiepreisbremse erhalten Sie ab März 2023. Sie gilt rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Die Entlastungen für Januar und Februar werden wir dann in Ihrem neuen Abschlagsplan berücksichtigen. Großkunden mit einem Jahresverbrauch von über 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) erhalten bereits ab Januar Gas und Wärme zum vergünstigten Preis.

Wie wird die Preisbremse finanziert?2023-01-31T10:25:36+01:00

Die Finanzierung der Energiepreisbremse übernimmt größtenteils die Bundesregierung. Die Gaspreisbremse wird ausschließlich mit den Mitteln aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) finanziert. Dieses Geld wird an die Energieversorger ausbezahlt, sodass diese ihren Kundinnen und Kunden den Entlastungsbetrag gutschreiben können.
Bei der Strompreisbremse verhält es sich etwas anders: Die finanziellen Mittel werden hier nicht nur aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, sondern auch aus den Zufallserlösen bzw. Mehreinnahmen der Stromerzeuger aufgebracht.

Wann profitiert ein Verbraucher von der Energiepreisbremse?2023-01-31T10:25:55+01:00

Wenn Ihr aktueller Arbeitspreis unter der Preisbremse liegt, also unter 40 Cent brutto pro Kilowattstunde bei Strom, 12 Cent brutto bei Gas oder 9,5 Cent brutto bei Wärme, greift die staatliche Preisbremse bei Ihnen nicht.

Wie lange gilt die Deckelung der Energiepreise?2023-01-31T10:26:12+01:00

Die Energiepreise werden ab Januar 2023 bis einschließlich Dezember 2023 gedeckelt. Die Bundesregierung plant jedoch eine Verlängerung der Entlastungszahlungen bis Ende April 2024. Diese hängt wiederum von der Verlängerung des EU-Beihilferahmens ab, welcher im Dezember 2023 ausläuft.

Lohnt sich das Energiesparen weiterhin?2023-01-31T10:26:31+01:00

Durchaus. Verbrauchen Sie mehr als das Entlastungskontingent von 80 % (Haushalt oder Klein- und Mittelunternehmen) oder 70 % (Großunternehmen), müssen Sie den aktuellen Vertragspreis zahlen. Verbrauchen Sie weniger, wird jede Kilowattstunde zum aktuellen Vertragspreis gespart.

Außerdem tragen Sie durch ein energiesparendes Verhalten zur Versorgungssicherheit in Deutschland bei. Denn die Situation auf dem Energiemarkt ist weiterhin angespannt und eine Beschaffung von Gas gestaltet sich als schwierig und kostenintensiv.

Fragen zur Strompreisbremse

Wie funktioniert die Strompreisbremse?2023-01-31T11:00:24+01:00

Haushalte und kleine Unternehmen, die im Jahr weniger als 30.000 kWh Strom verbrauchen, bekommen 80 % ihres Vorjahresverbrauchs zu einem gedeckelten Preis von 40 Cent/kWh. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch aus dem Jahr 2021. Liegt solch ein Verbrauchswert nicht vor, etwa wegen Neubau, wird in der Regel geschätzt.

Profitieren auch große Unternehmen von der Strompreisbremse?2023-01-31T11:00:59+01:00

Mittlere und große Unternehmen, die mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, profitieren auch von der Strompreisbremse. Sie bekommen für 70 % ihres historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr – Strom zum gedeckelten Preis von 13 Cent. Bei einem Mehrverbrauch zahlen auch Unternehmen den regulären Arbeitspreis, den sie mit ihrem Versorger vereinbart haben.

Wie kann ich meine Entlastung durch die Strompreisbremse berechnen?2023-01-31T11:07:10+01:00

Die Höhe Ihres genauen Entlastungsbetrags hängt von Ihrem letzten und zukünftigen Verbrauch sowie vom Arbeitspreis ab.
Eine Beispielrechnung für ein 3-Personen-Haushalt:

  • Stromverbrauch 3.000 kWh im Jahr
  • bisheriger Strompreis: 30 Cent/kWh
  • neuer Strompreis: 50 Cent/kWh
Monatlicher Stromverbrauch3.000 kWh/12 = 250 kWh
Monatlicher Abschlag bisher79,68 / 66,96250 kWh x 30 Cent/kWh = 75 €
Monatlicher Abschlag neu (ohne Strompreisbremse)250 kWh x 50 Cent/kWh = 125 €
Monatlicher Abschlag neu (mit Strompreisbremse)80 % für 40 Cent/kWh: 200 kWh x 40 Cent/kWh = 80 €
20 % für 50 Cent/kWh: 50 kWh x 50 Cent/kWh = 25 €
Ergibt zusammengerechnet: 80 € + 25 € = 105 €
Monatliche Entlastung125 € - 105 € = 20 €
Jährliche Entlastung20 € x 12 = 240 €

Senken Sie Ihren Stromverbrauch, können Sie noch mehr Kosten einsparen.
Auf den Seiten der Bundesregierung finden Sie weitere FAQ zur Strompreisbremse.

Fragen zur Gaspreisbremse

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?2023-01-31T11:13:17+01:00

Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas bekommen für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs eine Preisdeckelung von 12 Cent/kWh. Für die Jahresverbrauchs-Prognose wird der September 2022 als Referenzmonat herangezogen.

Verbrauchen Sie mehr als das Entlastungskontingent von 80 %, müssen Sie jede weitere Kilowattstunde zu Ihrem regulären Vertragspreis beziehen.

Profitieren auch große Unternehmen von der Gaspreisbremse?2023-01-31T11:13:35+01:00

Ja, auch Großunternehmen profitieren von der Gaspreisbremse. Zu solchen Unternehmen zählen Firmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Sie bekommen bereits ab Januar 2023 für 70 % des prognostizierten Gasverbrauchs im Jahr 2021 Gas zu 7 Cent/kWh. Auch hier gilt der reguläre Marktpreis, sobald der Verbrauch das Entlastungskontingent von 70 % übersteigt.

Wie kann ich meine Entlastung durch die Gaspreisbremse berechnen?2023-01-31T11:17:52+01:00

Die Höhe Ihres genauen Entlastungsbetrags hängt von Ihrem letzten und zukünftigen Verbrauch sowie dem Arbeitspreis ab.
Eine Beispielrechnung für ein 3-Personen-Haushalt:

  • Gasverbrauch 15.000 kWh im Jahr
  • bisheriger Gaspreis: 6 Cent/kWh
  • neuer Gaspreis: 25 Cent/kWh
Monatlicher Gasverbrauch15.000 kWh/12 = 1.250 kWh
Monatlicher Abschlag bisher1.250 kWh x 6 Cent/kWh = 75 €
Monatlicher Abschlag neu (ohne Gaspreisbremse)1.250 kWh x 25 Cent/kWh = 312,50 €
Monatlicher Abschlag neu (mit Gaspreisbremse)80 % für 12 Cent/kWh: 1.000 kWh x 12 Cent/kWh = 120 €
20 % für 25 Cent/kWh: 250 kWh x 25 Cent/kWh = 62,50 €
Ergibt zusammengerechnet: 120 € + 62,50 € = 182,50 €
Monatliche Entlastung312,50 € - 182,50 € = 130 €
Jährliche Entlastung130 € x 12 = 1.560 €

Auf den Seiten der Bundesregierung finden Sie weitere FAQ zur Gaspreisbremse.

Fragen zur Wärmepreisbremse

Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?2023-01-31T11:18:32+01:00

Wärmekunden, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, erhalten für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent/kWh. Wer mehr verbraucht, zahlt den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Profitieren auch große Unternehmen von der Wärmepreisbremse?2023-01-31T11:18:48+01:00

Ja, auch größere Wärmekunden mit einem Jahresverbrauch von über 1,5 Millionen Kilowattstunden bekommen ihre Energie zu einem vergünstigten Netto-Arbeitspreis von 7,5 Cent/kWh. Dieser gilt für 70 % ihres Wärme-Jahresverbrauchs im Jahr 2021.Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.

Wie kann ich meine Entlastung durch die Wärmepreisbremse berechnen?2023-01-31T11:25:57+01:00

Die Höhe Ihres genauen Entlastungsbetrags hängt von Ihrem letzten und zukünftigen Verbrauch sowie dem Arbeitspreis ab.
Eine Beispielrechnung für eine Wohnfläche von 150m²:

  • Wärmeverbrauch 12.000 kWh im Jahr
  • bisheriger Wärmepreis: 8 Cent/kWh
  • neuer Wärmepreis: 21 Cent/kWh
Monatlicher Wärmeverbrauch12.000 kWh/12 = 1.000 kWh
Monatlicher Abschlag bisher1.000 kWh x 8 Cent/kWh = 80 €
Monatlicher Abschlag neu (ohne Wärmepreisbremse)1.000 kWh x 21 Cent/kWh = 210 €
Monatlicher Abschlag neu (mit Wärmepreisbremse)80 % für 9,5 Cent/kWh: 800 kWh x 9,5 Cent/kWh = 76 €
20 % für 21 Cent/kWh: 200 kWh x 21 Cent/kWh = 42 €
Ergibt zusammengerechnet: 76 € + 42 € = 118 €
Monatliche Entlastung210 € - 118 € = 92 €
Jährliche Entlastung92 € x 12 = 1.104 €

Auf den Seiten der Bundesregierung finden Sie weitere FAQ zur Wärmepreisbremse.