Erdgas
CO₂-Kosten
Wissenswertes für Sie als Mieter und Vermieter
Seit 1.1.2023 gilt das sogenannte Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Es regelt, wie die Kosten für den klimaschädlichen CO₂-Ausstoß, die beim Heizen und bei der Warmwasseraufbereitung in Wohngebäuden entstehen, zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil dieser Kosten übernehmen. Die Höhe des Betrags hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. Je schlechter diese ausfällt, umso mehr zahlt der Vermieter. Die Regelung soll ein Anreiz sein, in energiesparende Heizsysteme und Gebäudesanierungen zu investieren. Für Mieter bedeutet das, dass sie nicht mehr die gesamte Last der CO₂-Kosten tragen und sie durch das Gesetz eine finanzielle Entlastung über den Vermieter erhalten.
Für Vermieter gilt: Neue Pflichten durch das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz
Die Aufteilung der CO2-Kosten wird in der Regel von Ihnen als Vermieter oder der Wohnungsverwaltung vorgenommen. Sie sind nicht nur für die korrekte Erfassung und Berechnung verantwortlich, sondern auch für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Kostenaufteilung.
Entlastung für Mieter bei steigenden CO₂-Kosten
Der CO2-Preis pro Tonne beträgt bereits 45 Euro/Tonne im Jahr 2024 und wird weiter jedes Jahr steigen, im Jahr 2025 voraussichtlich auf 55 Euro/Tonne. Durch das CO2-Kostenauteilungsgesetz werden Sie als Mieter bei Ihren Heizkosten entlastet.
Denn je nach Effizienzgrad des Gebäudes muss Ihr Vermieter zwischen 0 und 95 % der CO2-Kosten übernehmen. Bei einer schlecht gedämmten Wohneinheit ist der Energieverbrauch in der Regel höher, so dass Ihr Vermieter auch einen höheren Anteil an CO2-Kosten zu tragen hat. Bitte beachten Sie: Ihr Vermieter beziehungsweise Ihre Wohnungsverwaltung ist bei einer Zentralheizung verpflichtet, Ihren verbliebenen Anteil am CO2-Preis in der Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen.
Wenn Sie als Mieter einen direkten Vertrag, beispielsweise einen Gasvertrag, mit uns haben, dann ermitteln Sie am besten selbst den Anteil Ihrer CO2-Kosten und fordern diesen bei Ihrem Vermieter ein.
Praktische Hilfestellungen: So berechnen Sie die CO₂-Kostenaufteilung
Der Kohlendioxidausstoß des Gebäudes wird in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr berechnet. Mit dieser Information wird eine Einstufung der Gebäude oder Wohnungen vorgenommen und der auf Mieter und Vermieter entfallende Anteil ausgewiesen.
Hierfür hat der Gesetzgeber eine Vorlage erstellt.
Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
---|---|---|
< 12 kg CO₂/m²/a | 100 % | 0 % |
12 bis < 17 kg CO₂/m²/a | 90 % | 10 % |
17 bis < 22 kg CO₂/m²/a | 80 % | 20 % |
22 bis < 27 kg CO₂/m²/a | 70 % | 30 % |
27 bis < 32 kg CO₂/m²/a | 60 % | 40 % |
32 bis < 37 kg CO₂/m²/a | 50 % | 50 % |
37 bis < 42 kg CO₂/m²/a | 40 % | 60 % |
42 bis < 47 kg CO₂/m²/a | 30 % | 70 % |
47 bis < 52 kg CO₂/m²/a | 20 % | 80 % |
> = 52 kg CO₂/m²/a | 5 % | 95 % |
Quelle: Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG), Anlage zu den §§5 bis 7
Berechnung leicht gemacht mit Online-Tools
Für die Berechnung und Aufteilung der Kosten gibt es Online-Tools, die Sie unterstützen.