Fünf erste Schritte für eine klimafreundliche Wärmeversorgung

Startermaßnahmen der Stadt Neckarsulm zur kommunalen Wärmeplanung

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung definierte die Stadt Neckarsulm fünf sogenannte Startermaßnahmen. Diese Maßnahmen sind Teil der städtischen Wärmewendestrategie und sollen den Klimazielen Baden-Württembergs (KlimaG BW) entsprechen. Innerhalb der ersten fünf Jahre soll mit der Umsetzung dieser Projekte begonnen werden. Die Stadtwerke Neckarsulm sind dabei auch ein wichtiger Akteur zur Umsetzung der Startermaßnahmen.

Nachfolgend sind die fünf Startermaßnahmen aufgeführt:

1. Klimaquartier Viktorshöhe und Herrmann-Greiner-Realschule (HGR)

Im Zuge der Sanierung und Erweiterung der Herrmann-Greiner-Realschule wird die bestehende Energiezentrale durch eine neue Wärmezentrale ersetzt. Diese soll so dimensioniert werden, dass sie auch die Wohngebäude im umliegenden Viertel (Viktorshöhe) mitversorgen kann. Durch ein kleines Nahwärmenetz sollen die Gebäude zukünftig effizient beheizt werden.

2. Transformation der Wärmeerzeugung im Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) 

Um den Zielen der kommunalen Wärmeplanung gerecht zu werden, werden technische Erneuerungen im Biomasseheizkraftwerk vorgenommen. Künftig sollen alle bisher noch fossilen Brennstoffe durch erneuerbare Energien ersetzt werden. 

3. Erweiterung des Wärmenetzes Binswanger Straße zur Kernstadt 

Parallel zur Maßnahme M2 wird das vorhandene Wärmenetz in der Kernstadt von Neckarsulm stufenweise erweitert. Geplant ist der Bau einer neuen Wärmeleitung durch die Binswanger Straße bis zur Marktstraße, um u. a. einen Ringschluss im bestehenden Netz zu ermöglichen.

Anschlussmöglichkeiten prüfen

4. CLIMAP – Visuelle Sensibilisierung zur Gebäudesanierung 

Mit diesem Tool erhalten Eigentümer eine anschauliche Übersicht über den energetischen Zustand ihres Gebäudes. Es dient als Grundlage, um den Wärmebedarf zu senken und gibt einen grafischen Einblick in den energetischen Zustand sowie einen kurzen Energiebericht auf Gebäudeebene.

Zu CLIMAP

5. Anreize für energetische Gebäudesanierung 

Diese Maßnahme soll die Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebestand fördern. Hierfür wird ein Finanzetat zur Verfügung gestellt, um in besonderen Härtefällen einen Zuschuss zur Sanierung zu gewähren. Derzeit prüft die Stadt Neckarsulm, wie eine Zusatzförderung in Ergänzung zu bestehenden Programmen umgesetzt werden kann. 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt Neckarsulm.
www.neckarsulm.de 

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