Die staatliche Unterstützungsleistung der Energiepreisbremse erhalten Sie ab März 2023. Sie gilt rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Die Entlastungen für Januar und Februar werden wir dann in Ihrem neuen Abschlagsplan berücksichtigen. Großkunden mit einem Jahresverbrauch von über 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) erhalten bereits ab Januar Gas und Wärme zum vergünstigten Preis.