Als Verbraucher müssen Sie nichts tun. Die Entlastungen erhalten Sie von uns automatisch über Ihren monatlichen Abschlag. Außerdem stellen wir Ihnen alle erforderlichen Informationen schriftlich zur Verfügung. Bei Mietern, die ihre Energiekosten über die Nebenkosten begleichen, wird die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung vorgenommen.