Aktuelle Informationen rund um Ihre Energieversorgung

Stand 06.03.2024

Aktuelle Information zur geringfügigen Anpassung der Gaspreise in der Grund- und Ersatzversorgung

Aufgrund gesetzlicher Neuerungen kommt es zu geringfügigen Preisanpassungen bei unseren Arbeitspreisen in der Grund- und Ersatzversorgung für Privat- und Geschäftskunden. Die Erhöhung der Arbeitspreise beträgt ab 01.04.2024 netto 0,13 ct/kWh, brutto ca. 0,155 ct/kWh.

Die Hintergründe: Zum 1. Januar 2024 wurde die Gasspeicherumlage um netto 0,041 ct/kWh (brutto ca. 0,049 ct/kWh) angehoben, um den Füllstand der Gasspeicher zu sichern. Zudem erfolgte eine Erhöhung der CO2-Umlage um netto 0,091 ct/kWh (brutto ca. 0,108 ct/kWh) nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Anpassungen ermöglichen uns, weiterhin eine zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie auch: Ab 01.04.2024 wird die Mehrwertsteuer auf Erdgas wieder 19% betragen. Unsere Preise auf den Produktseiten berücksichtigen bereits die Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

Stand 17.01.2024

Alle unsere Kunden erhalten in den nächsten Tagen ihre Jahresabrechnungen. In den Rechnungen sind Ihre neuen Abschläge für 2024 enthalten. 
Sie benötigen Hilfe zur Ihrer Rechnung? Dann besuchen Sie doch unsere Hilfeseite mit weiteren Informationen.

Ein Hinweis für unsere Gaskunden: In den Rechnungen haben wir bei der Nennung Ihrer Abschlagszahlungen die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem 01.04.2024 ausgewiesen. Ihr Abschlagsbetrag bleibt jedoch im Bruttobetrag gleich. Aktuell steht noch nicht fest, ob die Mehrwertsteuer zum 01.03.2024 oder zum 01.04.2024 erhöht wird. In der Jahresabrechnung 2024 wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz für die Endabrechnung zugrunde gelegt.

Stand 20.12.2023

Die Energiepreisbremsen werden, aktueller Stand, zum 31.12.2023 enden. Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme wird voraussichtlich ab dem 01.03.2024 wieder auf 19 Prozent steigen.

Ab 01.01.2024 gelten neue, günstigere Gaspreise. Die neuen Gaspreise haben wir bereits veröffentlicht. Unsere Stromkunden werden in den nächsten Tagen ebenfalls über ihre neuen, günstigeren Strompreise informiert.

Diese positive Entwicklung verdanken wir einer vorausschauenden Energiebeschaffung, durch die wir günstigere Konditionen realisieren konnten. 

Aktuell überarbeiten wir noch die Tarifstruktur für neue Stromverträge. Sobald der Abschluss neuer Stromverträge wieder möglich ist, werden wir darüber informieren.

Wichtiger Hinweis für unsere Kunden:

Mit Ihrer bevorstehenden Jahresabrechnung werden wir automatisch neue Abschläge für Sie ermitteln. Es besteht für Sie aktuell kein Handlungsbedarf.

Stand 27.04.2023

Alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Neckarsulm erhalten jetzt ihre Gas-, Strom- und Wärmeentlastungen
 
Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass die entsprechenden Entlastungen bereits mit der Abschlagsfälligkeit März vorgenommen werden. Die Stadtwerke Neckarsulm nehmen die Übergangsregelung war, womit die Entlastungen mit der Fälligkeit April vorgenommen werden. Wir bitten hierbei zu beachten, dass die Abschlagsbeträge, die im April fällig und eingezogen wurden, sich rückwirkend auf die Monate Januar bis April beziehen.

Aktuell werden die Informationsschreiben an alle Kunden versendet, welche unter die betreffenden Preisregelungen fallen. Die Entlastungen sind jetzt mit der Aprilfälligkeit verrechnet worden. Einen etwaigen Restbetrag werden wir jetzt abbuchen bzw. muss von Ihnen noch überwiesen werden.

Ab der Fälligkeit Mai wird jetzt Ihre Abschlagshöhe jeweils um den ermittelten Entlastungsbetrag gekürzt.

Stand 03.03.2023

Verzögerungen in der Umsetzung der Preisbremsengesetze in den Sparten Strom, Gas und Wärme

Die extremen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar. Es ist daher wichtig und auch richtig, dass die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen hat und so die Strom-, Gas- und Wärmekunden im gesamten Bundesgebiet entlastet werden.

Wir, die Stadtwerke Neckarsulm, arbeiten gemeinsam mit unseren IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen.  Alle unsere Kunden werden ihre Entlastung bekommen. Dabei müssen wir als Ihr Energieversorger eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten. Das bringt die Energiewirtschaft und alle IT-Dienstleister an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Der Umprogrammierungsaufwand für die einzelnen Energiearten ist erheblich, damit die gesetzlichen Vorgaben entsprechend abgebildet werden können.

Energieversorger in ganz Deutschland müssen derzeit die Abrechnung der Kundentarife ändern und die Kunden darüber informieren. Das geschieht in der Regel per Post, Mitteilungsblätter bzw. über die Homepages. Sollten die Informationen an die Kunden vereinzelt nicht rechtzeitig zugestellt werden oder Informationsschreiben noch nicht alle gesetzlich vorgegebenen Einzeldaten zu den Entlastungsbeträgen enthalten, so heißt das nicht, dass Sie keine Entlastung erhalten werden. Das Wichtigste ist bereits sicher:

Alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Neckarsulm werden die ihnen zustehende Entlastung bekommen.
 
Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass die entsprechenden Entlastungen bereits beim Abschlag März vorgenommen werden. Wir bitten hierbei zu beachten, dass die Abschlagsbeträge, die zum 1. März fällig und eingezogen wurden, sich rückwirkend auf den Monat Februar beziehen.

Natürlich möchten wir Ihre Fragen so umfassend wie möglich beantworten. Bitte beachten Sie, dass wir seit diesem Jahr ein stark erhöhtes Kundenanfrageaufkommen haben, welches rund sechsmal höher ist als in den Vorjahren.

Stand 31.01.2023

Seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine ist die Energieversorgung aufgrund steigender Preise und drohenden Versorgungsengpässen im Winter in den Fokus vieler Bürgerinnen und Bürger gerückt. Die zahlreichen daraus resultierenden neuen Gesetze und Verordnungen wie zum Beispiel Energieeinsparverordnungen und Entlastungsmaßnahmen sorgen für Verwirrung. Wer sich nicht täglich mit dem Thema befasst, verliert hier rasch den Überblick.

Wir möchten Ihnen Hilfestellung leisten und haben nachfolgend wichtige Informationen zu den aktuellen Entlastungsmaßnahmen und Verordnungen für Sie zusammengetragen. Zusätzlich klären wir Sie über die Energiepreisbremse auf und liefern Informationen zu der derzeitigen Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV). Außerdem finden Sie weitere Informationen externer Quellen, wie der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Informationen zur Preisbremse auf Strom, Gas und Wärme

Nach der Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden kommt die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Diese ist im Januar in Kraft getreten und gilt ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Antworten auf wichtige Fragen zur Preisbremse auf Strom, Gas und Wärme finden Sie auf unserer dazu eingerichteten Seite.

Informationen zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse

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Wichtiger Hinweis

Sie befürchten trotz der Entlastungsmaßnahmen, Ihre kommende Abschlagszahlung nicht mehr bezahlen zu können? In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Kundenservice unter der Telefonnummer 07132 35-294 auf. Wir bemühen uns, gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung zu finden.

Informationen zur Energieeinsparverordnung

Hinweis: Die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen sind zum 15. April 2023 ausgelaufen.

Energiesparen lohnt sich nicht nur finanziell, sondern ist inzwischen auch gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem Herbst 2022 sind entsprechende Verordnungen in Kraft. Die „Kurzfristen-Energieversorgungs-Sicherungsmaßnahmen-Verordnung“ – kurz EnSikuMaV – legt fest, welche Maßnahmen im konkreten Fall für bestimmte Zielgruppen wie Eigentümer und Mieter ergriffen werden müssen. Die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen sind aktuell bis Februar 2023 befristet. Es ist jedoch bereits eine Verlängerung zum 15. April 2023 vom Kabinett beschlossen worden, welcher der Bundesrat noch zustimmen muss.

Ob Sie von der Verordnung betroffen sind und welche Maßnahmen Sie dann im Detail ergreifen müssen, haben wir auf unserer Seite zur EnSikuMaV für Sie zusammengefasst.

Informationen zur Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV)

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Informationen zur Dezember-Soforthilfe

Als gezielte Entlastungsmaßnahme für die Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung im November 2022 die sogenannte Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden beschlossen. Damit ist die Abschlagszahlung für Dezember 2022 unter anderem für private Haushalte entfallen. Falls sich im Rahmen Ihrer Abrechnung weitere Fragen zu den Bedingungen der Maßnahme ergeben, finden Sie entsprechende Informationen weiterhin auf unseren Unterseiten zum Thema.

Soforthilfe für Gaskunden

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Soforthilfe für Wärmekunden

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Allgemeine Informationen zur Situation am Energiemarkt